Zu möglichen Abschlüssen und Anschlüssen: Gemeinschaftsschule Jettingen

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Zu möglichen Abschlüssen und Anschlüssen

Welche Schulabschlüsse sind an der Gemeinschaftsschule möglich?

Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder 10

Realschulabschluss nach Klasse 10

Abitur nach Klasse 13

Hinweis: Falls mindestens 60 Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang für eine Klassestufe 11 vorhanden sind, kann eine Schule eine dreijährige gymnasiale Oberstufe einrichten und das Abitur anbieten. Ansonsten ist nach dem 10. Schuljahr ein Wechsel an ein allgemeinbildendendes oder berufliches Gymnasium möglich, um das Abitur abzulegen.

Unterscheiden sich die Abschlüsse von den Schulabschlüssen an anderen Schularten?

Nein, die Prüfungsanforderungen sind unabhängig von der besuchten Schulart für den jeweiligen angestrebten Abschluss identisch. Die Prüfungskommissionen setzen sich in der Regel aus Vertretern verschiedener Schularten zusammen.

Wer entscheidet darüber, welchen Abschluss eine Schülerin / ein Schüler macht?

In Klassenstufe 8 und in Klassenstufe 9 werden die Schülerinnen und Schüler und ihre Erziehungsberechtigten im Schullaufbahnberatungsverfahren über mögliche Bildungsabschlüsse und Bildungsanschlüsse informiert. Im Februar finden Beratungsgespräche statt, bei denen der Lernentwicklungsbericht des 1. Halbjahres, die individuellen Lernfortschritte des Kindes und die Kriterien der jeweiligen Prüfungsordnungen bzw. die gymnasiale Versetzungsordnung zugrunde gelegt werden, um den bestmöglichen Bildungsabschluss für jedes Kind zu finden. Im Anschluss an die Beratungsgespräche entscheiden die Erziehungsberechtigten über den geplanten Bildungsabschluss (Verordnung des Kultusministeriums über die Sekundarstufe I der Gemeinschaftsschule § 4 Abs. 3, Satz 3).

Kann mein Kind sich mit einem Lernentwicklungsbericht für einen Praktikums- oder Ausbildungsplatz bewerben?

Da die Hauptschulabschlussprüfung, Realschulabschlussprüfung und das Abitur identisch sind mit denen an Haupt-/Werkrealschulen, Realschulen und Gymnasien, erhalten die Schüler dieselben Abschlusszeugnisse.
Bewerben sich die Schülerinnen und Schüler bereits vor dem Abschlussjahr mit einem Lernentwicklungsbericht, so lassen sich die meisten Schülerinnen und Schüler diesen zusätzlich mit Noten ausstellen. So erhalten die Betriebe und Unternehmen genauso wie in einem Zeugnis Noten der jeweiligen Niveaustufe. Jedoch hat der Betrieb die Möglichkeit zusätzliche Informationen zu entnehmen und kann erkennen, wo die Schülerin / der Schüler besondere Fähigkeiten oder Interessen hat.

Sind die Schulabschlüsse bei Umzug vergleichbar?

Grundlage des Schulunterrichts sind bundesweit gültige abschlussbezogene Bildungsstandards (Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Allgemeine Hochschulreife in Deutsch, Mathematik, den Fremdsprachen Englisch und Französisch und den Naturwissenschaften). So können Eltern sicher sein, dass ihre Kinder bei einem Umzug innerhalb Baden-Württembergs oder Deutschlands in anderen Schulen Anschluss finden.

Welche Wege stehen nach dem Abschluss der Klasse 10 offen, wenn die Gemeinschaftsschule keine eigene Sekundarstufe II anbietet?

Nach erfolgreichem Abschluss der Klassenstufe 10 der Gemeinschaftsschule sind folgende Übergänge möglich:

  • Übergang in die gymnasiale Oberstufe einer anderen Gemeinschaftsschule bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen
  • Übergang in die gymnasiale Oberstufe eines allgemein bildenden Gymnasiums bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen, zu denen insbesondere das Erlernen einer zweiten Fremdsprache ab Klasse 6 gehört
  • Übergang an ein Berufliches Gymnasium bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen
  • Übergang in andere Berufliche Schulen wie beispielsweise das Berufskolleg
  • Übergang in die berufliche Ausbildung.

Welche Voraussetzungen sind für einen Wechsel nach Klasse 10 in die gymnasiale Oberstufe einer Gemeinschaftsschule oder eines allgemein bildenden Gymnasiums erforderlich?

In Klasse 10 durchweg im E-Niveau gearbeitet und  ohne Realschulabschluss:

Absolventinnen und Absolventen der Gemeinschaftsschule, die in Klasse 10 ihre Leistungen auf dem Niveau E erbracht haben, brauchen für die Aufnahme an ein berufliches Gymnasium am Ende der Klasse 10 ein Versetzungszeugnis auf dem Niveau E in die Oberstufe einer Gemeinschaftsschule oder eines Gymnasiums. Dabei ist es unerheblich, ob der Schüler/die Schülerin eine oder zwei Fremdsprachen mitbringt.

In Klasse 10 durchweg im M-Niveau gearbeitet und  mit Realschulabschluss:

Bewerberinnen und Bewerber der Gemeinschaftsschulen mit einem Realschulabschluss
benötigen eine Durchschnittsnote von mindestens 3,0 in den Fächern Deutsch, Mathematik und der Pflichtfremdsprache (Englisch) und in jedem dieser Fächer mindestens 4,0.

Wichtig: Ein Wechsel auf das Berufliche Gymnasium ist auch möglich, wenn der Schüler oder die Schülerin nur eine Fremdsprache aus der Gemeinschaftsschule mitbringt. Die zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife erforderliche zweite Fremdsprache kann in der Oberstufe des Beruflichen Gymnasiums belegt werden.

Hat mein Kind nach Klasse 10 an der Gemeinschaftsschule einen Rechtsanspruch auf einen Platz am allgemeinbildenden Gymnasium?

Sofern das Kind die Voraussetzungen für den Übergang in die gymnasiale Oberstufe des allgemein bildenden Gymnasiums erfüllt, hat es einen entsprechenden Anspruch auf Aufnahme. Dies ist kein Anspruch auf ein ganz bestimmtes Gymnasium, jedoch wird das Kind in zumutbarer Erreichbarkeit an einem Gymnasium einen Platz erhalten.

Wann ist die Hauptschulabschlussprüfung bestanden?

Die Hauptschulabschlussprüfung ist bestanden, wenn

  • der Durchschnitt aller Fächer 4,4 oder besser ist und
  • die Gesamtleistungen (Jahresleistung + Prüfungsleistung) in nicht mehr als einem der schriftlich geprüften Fächer sowie der Projektarbeit geringer als mit der Note „ausreichend“ (Note 4) bewertet sind. Die Möglichkeit des Notenausgleichs besteht!
  • die Gesamtleistungen in nicht mehr als drei Fächern schlechter als „ausreichend“ (Note 4) bewertet sind.

Wird mit dem Besuch der Klasse 10 einer Gemeinschaftsschule automatisch ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand erworben?

Nein, nur wenn die Leistungsnachweise in Klasse 9 durchgängig auf mittlerem oder erweitertem Niveau bzw. nach den Bildungsstandards der Realschule bzw. des Gymnasiums erbracht wurden und die Schülerin / der Schüler nach der Versetzungsordnung der Realschule bzw. des Gymnasiums versetzt werden würde.