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Wie sollen kranke Kinder entschuldigt werden?
Wir bitten dringend darum, Entschuldigungen im Krankheitsfall nicht über das Telefon an die Klassenlehrer zu richten. Wir sind sonst jeden Morgen mit solchen Anrufen überlastet. Damit wir uns keine Sorgen über die Abwesenheit Ihres Kindes machen, empfehlen wir dringend, einen Mitschüler vor Unterrichtsbeginn zu informieren.
Wie kann ich mein Kind vom Unterricht beurlauben lassen?
Für Beurlaubungen und Befreiungen hat der Gesetzgeber einen engen Rahmen vorgegeben. Auch wir müssen uns daran halten und können Ausnahmen nur nach intensiver Prüfung und nur einmalig zulassen. Sollten Sie davon Gebrauch machen müssen, bitten wir Sie mindestens 4 Wochen vorher um schriftliche Beantragung. Bitte beachten Sie die Ferientermine bei Ihren Urlaubsplanungen und buchen Sie frühzeitig.
Wo kann ich mein Kind an der Schule anmelden?
Zur Anmeldung Ihres Kindes an der Gemeinschaftsschule Jettingen wenden Sie sich bitte zu den Öffnungszeiten des Sekretariats an unsere Sekretärin, Frau Kummer.
Bitte beachten Sie, dass es im Gebäude der Primarstufe (Schulstr. 26) kein Sekretariat gibt.
Bringen Sie zur Anmeldung bitte folgende Unterlagen mit:
- ausgefülltes Anmeldeformular, siehe Downloads
- Nachweis über Masernimpfung
- falls vorhanden Zeugnis der zuvor besuchten Schule
- Passbild für Schülerausweis (ab Kl. 5)
Gibt es an der Gemeinschaftsschule Jettingen inklusive Bildungsangebote?
Seit der Änderung des Schulgesetzes in Baden-Württemberg zum 1. August 2015 haben die Eltern eines Kindes mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot die Möglichkeit zu wählen, ob ihr Kind seinen Bildungsanspruch an einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum oder an einer allgemeinen Schule wahrnimmt. Das zuständige Schulamt entscheidet, an welchen Schulen inklusive Bildungsangebote ermöglicht werden können. Hierbei werden Gruppenlösungen bevorzugt. An der Gemeinschaftsschule Jettingen werden in unterschiedlichen Klassenstufen Schülerinnen und Schüler mit dem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich Lernen inklusiv beschult. In der Sekundarstufe werden in unterschiedlichen Klassenstufen Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich emotionale und soziale Entwicklung inklusiv beschult.