Hauptbereich
"Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern der Schüler einer Schule. Ihm obliegt es, das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu wahren und zu pflegen, der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben, Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten und der Schule zu unterbreiten, an der Verbesserung der inneren und äußeren Schulverhältnisse mitzuarbeiten und das Verständnis der Öffentlichkeit für die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule zu stärken. Er wird von Schule und Schulträger beraten und unterstützt." Schulgesetz §57 Abs.1
An der Gemeinschaftsschule Jettingen werden die Elternvertreter für zwei Jahre gewählt (möglich laut Elternbeiratsverordnung §15 Abs.2). Wahlen finden deshalb - außer bei vorzeitigem Ausscheiden eines gewählten Vertreters - jeweils in den ungeraden Klassenstufen statt, also in den Klassenstufen 1 - 3 - 5 - 7 - 9.
Die in den Klassenpflegschaften gewählten Elternvertreter, sowie deren Stellvertreter bilden den Elternbeirat der Schule. Dieser wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, sowie dessen Stellvertreter.
Vorsitzender des Elternbeirates ist im Schuljahr 2022/23 Herr Oliver Strauß, seine Stellvertreterin Frau Olga Tekin.