Seite drucken
Gemeinschaftsschule Jettingen

Schulanmeldung Klasse 1 für das Schuljahr 2023/24

Autor: Philipp Lochmüller
Artikel vom 18.02.2023

Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30.06.2023 das 6. Lebensjahr vollendet haben. Das betrifft auch die im vergangenen Jahr zurückgestellten Kinder.

Kinder, die zwischen dem 1.7.2023 und dem 30.6.2024 das 6. Lebensjahr vollenden, können eingeschult werden, wenn die Eltern diesen Wunsch der Schule gegenüber schriftlich äußern. Diese Kinder werden dann (und nur dann) wie schulpflichtige Kinder behandelt.

Eltern, die eine Zurückstellung vom Schulbesuch für Ihr Kind in Erwägung ziehen, müssen dennoch ihr Kind am entsprechenden Termin vorstellen.

Die Kinder müssen zur Anmeldung persönlich anwesend sein.

Zur Vermeidung von längeren Wartezeiten werden den Eltern genaue Zeiten für die Anmeldung zugestellt.

Aufgrund des zum 1. März 2020 in Kraft getretenen „Masernschutzgesetzes“ ist bei der Schulanmeldung ein Nachweis über bestehenden Masernschutz vorzulegen (Impfpass oder ärztliches Zeugnis).

http://www.gms-jettingen.de/index.php?id=108